Versicherungen für Hotels und Gastronomie

Die Versicherung für Hotel und Gastronomie wird zusammen mit einer Polizze gegen mehrere Risiken angeboten, damit der Versicherungsbedarf des Gebäudes umfassend gedeckt werden kann. Denn eine solche Versicherung kann Personen, von Angestellten über Kundinnen oder Kunden bis hin zu Zulieferbetriebe, Güter, sowohl des Hotels oder des Restaurants als auch der Kundinnen und Kunden, und unvorhergesehene Ereignisse, von einfachen Beschädigungen über Diebstähle bis hin zu Schäden durch Witterungsbedingungen, aber auch Rechtsstreitigkeiten abdecken.

Eine Versicherung für Hotel und Gastronomie kann Folgendes umfassen:

  • Feuerversicherung: Diese Deckung ist besonders umfassend, da sie auch Schäden abdeckt, die beispielsweise durch elektrische Störungen verursacht werden;
  • Diebstahlversicherung: Diese Versicherung deckt Risiken ab, die sich aus dem Verlust von Gütern des Hotels oder des Restaurants durch Diebstahl oder Raub ergeben, von der Einrichtung bis zur Ausstattung, von Alltagsgegenständen und Wertgegenständen;
  • Rechtsschutz: Dieser umfassende Schutz greift bei zivil- oder strafrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit und sieht die Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei Streitigkeiten mit Kundinnen oder Kunden, Angestellten oder Zulieferbetrieben oder für die Eintreibung von Forderungen bei Kundinnen oder Kunden vor;
  • Haftpflicht: Diese Versicherung deckt mögliche Sach- und Personenschäden innerhalb des Hotels oder Restaurants ab, unabhängig davon, ob es sich um Angestellte, Zulieferbetriebe oder Kundinnen oder Kunden handelt.