Versicherung für Bau, Bauunternehmen und Handwerk

Mit einer Versicherung für Bau, Bauunternehmen und Handwerk sind Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vor den zahlreichen Risiken geschützt, die ihre unternehmerische Tätigkeit beeinträchtigen können. Mit dieser Lösung sind Unternehmerinnen und Unternehmer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und sie können sich sorgenfrei ihrer Arbeit widmen und sich auf die Qualität ihrer Arbeit, ihrer Dienstleistungen oder der hergestellten Produkte konzentrieren, ohne die zahlreichen Risiken fürchten zu müssen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind.

Eine Versicherung für Bau, Bauunternehmen und Handwerk kann Folgendes umfassen:

  • Feuerversicherung: Diese Versicherung garantiert eine Deckung bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Bersten, doch auch bei Schäden aufgrund von austretendem Wasser, Kurzschlüssen, Vandalismus und vorsätzlichen Beschädigungen und Wettervorkommnissen;
  • Diebstahlversicherung: Mit dieser Inhaltsversicherung enthalten Sie bei Verlust von Inventar aus den Räumlichkeiten des Betriebs oder der Baustelle aufgrund von Einbruchdiebstahl oder Diebstahl durch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und für zufälligen von den Diebinnen und Dieben verursachte Schäden eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts;
  • Raubversicherung: Mit dieser Versicherung erhält man eine Entschädigung für den Verlust von Unternehmensgütern durch einen Raub;
  • Unfallversicherung: Sie schützt die versicherte Person bei Unfällen sowohl auf der Arbeit als auch im Privatleben. Diese Versicherung greift, wenn ein Unfall zum Tod, zu einer andauernden oder vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit und zu einem Krankenhausaufenthalt führt und dient dazu, den Verdienstausfall während der Arbeitsunfähigkeit auszugleichen und die Behandlungskosten zu tragen und kann sowohl für die Unternehmenseigentümerin oder den Unternehmenseigentümer als auch für die Gesellschafterinnen und Gesellschafter und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktiviert werden;
  • Haftpflicht gegenüber Dritten und für Schäden der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer: Diese Versicherung zahlt einen Schadensersatz für Schäden, die Dritten in Ausübung der Unternehmenstätigkeit oder während der Tätigkeiten auf der Baustelle unabsichtlich zugefügt werden oder einen Schadensersatz für Arbeitsunfälle der Beschäftigten, einschließlich Regressansprüche der italienischen Unfallversicherung INAIL oder des italienischen Rentenversicherungsinstituts INPS;
  • Haftpflicht gegenüber Dritten durch Produkte: Sie deckt eventuelle Schäden ab, die Dritten durch Mängel der vom Unternehmen hergestellten Produkte oder durch Mängel am Bauwerk nach Übergabe entstehen;
  • Tagegeld nach Unfall oder Krankheit: eine finanzielle Unterstützung im Falle eines Ereignisses, welches eine vorübergehende Unfähigkeit oder Minderung der Fähigkeit zur Ausübung der Unternehmenstätigkeit verursacht;
  • Haftung für den Verrichtungsgehilfen: Sie bezieht sich auf die Haftung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, auch wenn diese/dieser nicht materiell an den Arbeiten beteiligt ist;
  • Rechtsschutz: Diese Polizze umfasst außergerichtlichen und gerichtlichen Beistand beim Schutz der Rechte der versicherten Person, falls gegen diese aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ein Strafverfahren wegen einer fahrlässigen Delikts oder eines Vergehens eingeleitet wird, wenn außervertragliche Schäden erleidet oder wenn sie wegen Vertragsverletzungen durch sie selbst oder durch Dritte in zivilrechtliche Streitigkeiten oder in Arbeitsrechtsverfahren involviert ist;
  • Beistand: Diese Leistung sieht die Möglichkeit vor, rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr bei jedem Problem in Bezug auf die Personen oder die berufliche Tätigkeit schnelle und qualifizierte Hilfe zu erhalten.