Betriebliche Zusatzkrankenversicherung

Die Betriebliche Zusatzkrankenversicherung schützt die Gesundheit der Angestellten und ihrer Familienangehörigen und stellt bei einem Krankenhausaufenthalt einen wertvollen Schutz dar. Mit der Betrieblichen Zusatzkrankenversicherung ist also es möglich, mithilfe von Unfall- und Krankenschutzleistungen einen Welfare-Plan aufzustellen, der die Angestellten bei unvorhergesehenen Ereignissen schützt, die sie beeinträchtigen und ihre finanzielle Stabilität in Gefahr bringen könnten. Dabei können sie auf Leistungen setzen, die standardmäßig höher sind als die der öffentlichen Krankenversicherung. Sie kann Folgendes umfassen:

  • Rückerstattung von medizinischen Ausgaben;
  • Entschädigung bei Unfällen;
  • Unterstützung mithilfe innovativer Leistungen, wie zum Beispiel eine Telefonsprechstunde rund um die Uhr oder eine Videosprechstunde mit Fachärzten;
  • Prävention durch einen Check-up, der nach Ermessen und auf die vorgesehene Art und Weise durchgeführt werden kann.

Dank der Entlastungen, die das nationale Gesundheitssystem für Zusatzkrankenversicherungen anerkennt, verringert sich für die Unternehmen die Steuer- und Abgabenlast, wodurch die Bindung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gestärkt wird. Zudem wird die Produktivität der Arbeitskraft erhöht, da durch die Inanspruchnahme privater Gesundheitseinrichtungen bei medizinischen Untersuchungen und der Behandlung Zeit gespart wird.