Elektronik-, Cyber-Risk- und Datenschutzversicherung

Mit einer Elektronikversicherung können elektronische Geräte geschützt werden, die mittlerweile für viele Arbeitsbereiche von grundlegender Bedeutung geworden sind. Eine Elektronik-Versicherungspolice kann elektronische Geräte, die von einer freiberuflich tätigen Person oder in einem Unternehmen genutzt werden, bestmöglich schützen und den Neukauf oder die Reparatur sicherstellen.

Mit einer Elektronikversicherung schützt sich die versicherte Person vor Defekten und sonstigen unvorhergesehenen Problemen, die bei einem beliebigen Gerät auftreten können, ob es sich dabei um Computer oder Telefonanlagen, medizinische oder andere Geräte, Kontroll- oder Messinstrumente oder ähnliche Anlagen handelt, die für die Unternehmenstätigkeit unerlässlich sind. Die Elektronikversicherung eignet sich nicht nur für Unternehmen, sondern auch für umsatzsteuerpflichtige Freiberuflerinnen und Freiberufler, die für ihre berufliche Tätigkeit elektronische Geräte oder Instrumente verwenden, wie:

  • Anlagen und Geräte, die in Büros verwendet werden;
  • Anlagen für die Telekommunikation oder den Funkverkehr;
  • Anlagen, die im Rahmen wissenschaftlicher Forschung zur Anwendung kommen;
  • Mess-, Kontroll- und Meldeanlagen;
  • medizinische und radiologische Anlagen;
  • Handys, Smartphones, Laptops, Computer und Tablets, Fotoapparate und Videokameras, Drohnen

Eine Cyber-Risk- und Datenschutzversicherung für Betriebe und Unternehmen deckt alle Risiken im Zusammenhang mit Cyberkriminalität ab, die auf Daten oder auf das geistige Eigentum gerichtet ist, und greift auch in jenen Fällen, in denen das Unternehmen gezwungen ist, sich gegen den Vorwurf einer Verletzung der Datenschutzbestimmungen zu wehren.

Die Cyber-Risk- und Datenschutzversicherung kann Folgendes umfassen:

  • Haftpflichtversicherung: Die Cyber-Risk-Versicherung deckt Entschädigungsforderungen Dritter ab, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter gegen Datenschutzbestimmungen oder gegen Bestimmungen zum E-Payment verstoßen hat oder wenn Daten verloren gehen, missbraucht werden oder ihre Funktionalität verloren geht;
  • Eigenschäden: Eine Cyber-Risk-Versicherung übernimmt die Kosten eines Unternehmens im Falle eines Datendiebstahls durch einen Cyberangriff und für die anschließende Wiederherstellung der Daten, für den Fall einer Cyber-Erpressung sowie für Maßnahmen zum Schutz der Daten selbst;
  • Betriebsunterbrechung: Diese Versicherung garantiert die Deckung von Umsatzverlusten und bietet bei einem Cyberangriff oder bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen Unterstützung;
  • Krisenmanagement: Die Versicherung übernimmt auch Kosten für Computer-Forensik-Analystinnen und Analysten, für die Krisenkommunikation und für alle entstehenden Notfallkosten;
  • Rechtsschutz: Im Falle eines Hackerangriffs auf einen Social-Media-Account steht die Datenschutzversicherung der versicherten Person bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verletzung der Persönlichkeit, den Identitätsmissbrauch oder dem Missbrauch von Kreditkarten und Kontodaten sowie bei Vertragsstreitigkeiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Internetdomäne bei;
  • Cyberkriminalität – Social Engineering: Die Datenschutzpolizze schützt vor den finanziellen Konsequenzen eines Betrugs an dem Unternehmen durch Dritte, wie zum Beispiel das Vortäuschen einer falschen Identität (CEO Fraud/Fake President Fraud), die Verwendung der Identität einer anderen Person (Fake Identity Fraud) oder die Umleitung von Zahlungsströmen (Payment Diversion);
  • Schutz der E-Reputation (Digitale Identität): Diese Versicherung stellt die Löschung und/oder die Sperrung von Daten sicher, welche die digitale Identität beschädigen könnten, die ohne Genehmigung oder illegal auf Blogs, Foren, Social Networks oder Webseiten veröffentlicht wurden;
  • Rechtsschutz.