Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften - D&O (Director and Officers)

Die Versicherung für Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand D&O (Directors & Officers Liability) ist von grundlegender Bedeutung, um das Privatvermögen von Mitgliedern von Aufsichtsrat und Vorstand, von Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfern, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, Managerinnen und Managern und sonstigen Führungskräften zu schützen, wenn sie aufgrund eines widerrechtlichen Verhaltens in Ausübung ihrer Unternehmensfunktion zur Zahlung von Schadensersatz verklagt werden. In Kapitalgesellschaften können bekanntermaßen die Leitungs- und Kontrollorgane bei einer Pflichtverletzung oder bei fahrlässiger Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichten vollumfänglich haften, auch mit ihrem Privatvermögen, und von anderen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, Kundinnen und Kunden, Konkurrentinnen und Konkurrenten und sonstigen Personen verklagt werden.

Eine solche Entscheiderhaftpflichtversicherung kann von dem Unternehmen selbst abgeschlossen werden, wodurch auch das Unternehmensvermögen geschützt ist, oder von einem einzelnen Verwaltungsratsmitglied oder einer anderen Führungskraft und für mehrere Organe, in denen die Einzelperson tätig ist.

Wird die Versicherung vom Unternehmen abgeschlossen, umfasst sie gegebenfalls die dem Verwaltungsrat vorsitzende und die stellvertretende Person, die Verwaltungsratsmitglieder, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die Managerinnen und Manager und eventuell die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüferkollegiums und schützt diese vor Klagen Dritter, die einen Zugriff auf ihr Privatvermögen ermöglichen könnten. Eine Versicherung D&O schützt außerdem auch Mitglieder des Sonderaufsichtsorgans „Organismo speciale di vigilanza“, Sicherheits- und den Datenschutzbeauftragten, Auftragsverarbeiterinnen und Auftragsverarbeiter, Mitglieder des Internal Audits, Risk Managerin oder Risk Manager und Shadow-Director (die faktische Geschäftsführerin/den faktischen Geschäftsführer) und jede in dem Unternehmen angestellte Person, welche Manager- oder Supervisionsaufgaben übernimmt oder eine externe Führungsposition innehat.

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