Veranstaltungsausfallversicherung

Eine Veranstaltungsausfallversicherung bietet Schutz und Sicherheit bei der Absage einer geplanten Veranstaltung, unabhängig davon, ob es sich um eine Vorführung oder Konzert, eine Hochzeit oder eine sportliche, kulturelle oder folkloristische Veranstaltung, ein Straßenfest oder ein Markt handelt. Eine Veranstaltung könnte aus den folgenden Gründen abgesagt werden:

  • Plötzliche und unvorhersehbare Gründe, höhere Gewalt;
  • die Protagonistin oder der Protagonist der Veranstaltung erscheint nicht;
  • widrige Witterungsbedingungen: Unter widrigen Witterungsbedingungen versteht man Wetterereignisse am Tag der Veranstaltung, welche die Veranstalterin oder der Veranstalter mit einer schriftlichen Bestätigung der örtlichen Behörden als ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der teilnehmenden Personen ansieht. Dabei wird vorausgesetzt, dass Witterungsbedingungen so widrig sind, dass es der versicherten Person unmöglich ist, Maßnahmen umzusetzen, um die Veranstaltung in aller Sicherheit fortsetzen zu können;
  • Darüber hinaus ist es möglich, eine Leistung für Tod, Unfall, Erkrankung der versicherten Person, unvermeidliche Verzögerungen auf Reisen, Schäden oder Zerstörung der Orte oder Volkstrauertage einzufügen.

Eine Veranstaltungsausfallversicherung schützt den Organisator einer Veranstaltung nicht nur bei Schäden und vor Schadensersatzforderungen Dritter, sondern auch bei Defekten und Beschädigung der Ausstattung und der Güter, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Daher wird eine Entschädigung sowohl für die Aufwendungen für die Organisation als auch für die Rückerstattung des von den Zuschauern gezahlten Ticketpreises ausgezahlt.

Die Veranstaltungsausfallversicherung kann sowohl von öffentlichen als auch von privaten Unternehmen abgeschlossen werden, die kommerzielle Veranstaltungen organisieren.