Gewerbeversicherung

Eine Gewerbeversicherung ist eine Versicherung gegen mehrere Risiken, welche die spezifischen und unterschiedlichen Schutz- und Sicherheitsbedürfnisse der unterschiedlichen gewerblichen Tätigkeiten umfassend erfüllt.

Eine Gewerbeversicherung kann Folgendes umfassen:

  • Feuerversicherung: Sie deckt durch Feuer, austretendes Gas, elektrische Störungen, austretendes Wasser, Wetterereignisse, Vandalismus etc. verursachte Schäden am Gewerbebetrieb und an seinem Inhalt ab;
  • Diebstahlversicherung: Sie schützt das Inventar des Gewerbebetriebs bei Entwendung durch Dritte, d.h. bei Diebstahl oder Einbruch. Die Deckung kann auch auf den Raub von Gütern während des Transports außerhalb des Geschäfts sowie auf die von Diebinnen oder Dieben beim Einbruch verursachten Schäden ausgedehnt werden, sowohl in Bezug auf die versicherten Gegenstände als auch auf Räumlichkeiten und Schlösser und Schließanlagen;
  • Haftpflicht: Sie schützt im Falle von Schäden, die im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit versehentlich Dritten zugefügt werden und schützt vor der Haftung bei Schäden, die Angestellte und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Allgemeinen verursacht oder selbst erlitten haben;
  • Tagegeld nach Unfall oder Krankheit: Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Fälle, in denen der oder die Gewerbetreibende zeitweise aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht in der Lage ist, die eigene Tätigkeit auszuüben;
  • Rechtsschutz: Diese Versicherung übernimmt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die entstehen, um bei Streitigkeiten mit den eigenen Angestellten, Zulieferbetrieben oder der Kundschaft die Rechte der versicherten Person zu verteidigen, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer für Dritten zugefügte Schäden haften soll oder wenn er oder sie selbst von Dritten geschädigt wurde, sowie bei Strafverfahren oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen, die dem Unternehmen durch Behörden aufgelegt wurden.