Bauleistungsversicherung – C.A.R. (Contractors All Risks)

Bei der Bauleistungsversicherung – C.A.R. handelt es sich um eine Polizze, die Risiken im Zusammenhang mit Baustellentätigkeiten bei privaten, öffentlichen und industriellen Bauvorhaben abdeckt. Diese Versicherung richtet sich an Bauunternehmen, Immobiliengesellschaften, Unternehmen, aber auch an Privatpersonen, die als Bauherrin oder Bauherr private, öffentliche oder industrielle Bauvorhaben oder Erweiterungen in Auftrag geben. Sie ist der ideale Schutz gegen Schäden an Bauwerken, die durch äußere Einflüsse, von Witterungsverhältnissen bis hin zu sozialpolitischen Ereignissen, von Feuer über Einbruch, oder durch interne Einflüsse, wie menschliches Versagen, Baustellenunfälle oder Planungs- oder Berechnungsfehler verursacht werden. Darüber hinaus kann die Bauleistungsversicherung – C.A.R. auch Schäden abdecken, welche die versicherte Person Dritten zufügt, unabhängig davon, ob sie dabei als Unternehmerin oder Unternehmer, Subunternehmerin oder Subunternehmer oder Auftraggeberin oder Auftraggeber handelt.

Die Bauleistungsversicherung – C.A.R. kann Folgendes umfassen:

  • Schäden durch höhere Gewalt: Erstattung von Schäden, die beispielsweise durch Erdbeben, Erdrutsche, Seebeben, Vulkanausbrüche oder vulkanische Tätigkeiten, Überschwemmungen, Hochwasser oder Stürme verursacht wurden;
  • Schäden durch Naturereignisse: um auch alle Naturereignisse abzudecken, die nicht durch die Versicherung gegen höhere Gewalt abgedeckt sind;
  • Feuerversicherung: stellt bei Schäden an den Bauwerken durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Gas oder Überschwemmungen Schadensersatz sicher;
  • Diebstahl Versicherung: zahlt eine Entschädigung bei Verlusten durch Diebstahl oder Raub und für eventuelle von Dieben verursachte Schäden;
  • Versicherung gegen menschliches Versagen: stellt Schadensersatz für Schäden durch menschliches Versagen, falsche Handhabung, Unachtsamkeit oder Montagefehler sicher;
  • Versicherung gegen Baustellenunfälle: schützt bei Unfällen, die auf einer Baustelle, die zu den gefährlichsten Arbeitsumgebungen zählt, passieren können;
  • Versicherung gegen Schäden an bereits bestehenden Anlagen und Werken oder an solchen, die sich auf dem Baustellengelände befinden;
  • Versicherung gegen Schäden durch sozialpolitische Ereignisse;
  • Versicherung für Abbruch- und Abtransportkosten;
  • Versicherung für Schäden durch Planungs- und Berechnungsfehler;
  • Versicherung gegen Lagerrisiken;
  • Versicherung für erhöhte Kosten durch Nachtarbeit, Überstunden, Feiertagsarbeit und durch Hochgeschwindigkeitsbeförderung;
  • Versicherung gegen Schäden, die während des Wartungszeitraums auftreten;
  • Haftpflicht: Diese Deckung stellt den Ersatz der Geldbeträge sicher, welche die versicherte Person aufgrund ihrer gesetzlichen zivilrechtlichen Haftung für Schäden zahlen muss, die sie bei der Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit fahrlässig Dritten zugefügt hat, für deren Tod, Körperverletzung oder Sachbeschädigung.

Zu den besonderen baustellenrelevanten Versicherungen zählen:

  • 10-jährige Baugewährleistungsversicherung: Sie schützt bei eventuellen Mängeln und/oder Fehlern, die in dem Zehnjahreszeitraum nach Übergabe entdeckt werden;
  • Montageversicherung Erection All Risk: Sie schützt im Rahmen der Baustellentätigkeiten vor den Risiken im Zusammenhang mit der Installation von Anlagen und Maschinen.