Allgemeine Haftpflichtversicherung, Betriebliche Unfallversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen schützen die versicherte Person vor dem Risiko, aus ihrem privaten oder betrieblichen Vermögen für Schäden, die Dritten entstanden sind, aufkommen zu müssen.

Es gibt unterschiedliche Arten von Haftpflichtversicherungen:

  • Allgemeine Haftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten: Sie schützt die versicherte Person bei Schäden, die sie in Ausübung der eigenen Tätigkeit versehentlich Dritten zufügt;
  • Arbeitnehmer-Haftpflichtversicherung: Sie hält das Unternehmen schadlos, wenn es gegenüber einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer für die Folgen eines eventuellen Arbeitsunfalls Leistungen zahlen muss oder auch für eventuelle Regressforderungen durch das Sozialamt, durch die italienische Unfallversicherung INAIL oder das italienische Rentenversicherungsinstitut INPS;
  • Umwelthaftpflichtversicherung oder Umweltschadenhaftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Umweltschäden ab, die durch Verschmutzung entstehen oder die durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht wurden. Die Umwelthaftpflichtversicherung kommt für Schäden Dritter auf, für welche die versicherte Person haftet. Eine Umwelthaftpflichtversicherung erstattet die Kosten für die Sanierung innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte der versicherten Person , für die Dekontamination von Gütern sowohl von Dritten als auch der versicherten Person innerhalb der Produktionsstätte und die Kosten für die Wiederherstellungsmaßnahmen nach einem Umweltschaden, die durch die versicherte Person zu tragen sind. Schließlich bietet eine solche Versicherung dem Unternehmen im Falle einer Umweltkatastrophe sofortige Unterstützung;
  • Produkthaftpflichtversicherung: Sie hält den „Hersteller“ (als solcher gilt nicht nur das Herstellerunternehmen, sondern auch das Unternehmen, welches das Produkt zusammensetzt, importiert, verkauft oder sein Markenzeichen auf dem von anderen hergestellten Produkt anbringt) von Personen- oder Sachschäden schadlos, die Dritten durch ein defektes Produkt entstehen, d.h., durch ein Produkt, dass aufgrund eines Konstruktions- oder Herstellungsfehlers oder wegen einer fehlenden oder unzulänglichen Gebrauchsanleitung nicht die von dem Produkt erwartete Sicherheit bietet. Die Position des „Herstellers“ ist dabei nicht einfach, da immer davon ausgegangen wird, dass er für das Produkt haftet und die geschädigte Person nicht die Schuld des Herstellers beweisen muss, sondern nur den Schaden, den er durch das erworbene Produkt erlitten hat, den Defekt des Produkts und den Kausalzusammenhang zwischen Schaden und gefundenem Defekt. Das Unternehmen muss die Kosten für den Rückruf der vertriebenen Produkte tragen, wenn diese Mängel aufweisen und sie eine Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen können.