Bürgschaftsversicherungen

Eine Bürgschaft ist eine persönliche Garantie, bei der eine Person mit ihrem eigenen Vermögen für die Erfüllung einer Verpflichtung durch eine andere Person bürgt und dabei eine persönliche Verpflichtung gegenüber der Gläubigerin oder dem Gläubiger eingeht.

Wir bieten unterschiedliche Bürgschaftsversicherungen an:

  • Bürgschaftsversicherung zur Absicherung öffentlicher Auftragsvergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen: Um die Seriosität und Schlüssigkeit des Angebots abzusichern und um zu verhindern, dass es aufgrund von Problemen, die auf den Auftragnehmer zurückzuführen sind, nicht zur Vertragsunterzeichnung kommt;
  • Bürgschaftsversicherung zur Absicherung von Steuererstattungen: zur Absicherung von gestundeten Steuerzahlungen und Mehrwertsteuerrückerstattungen;
  • Bürgschaftsversicherung zur Absicherung von Erschließungskosten: eine Versicherung von grundlegender Bedeutung, wenn die Stadtverwaltung von der Person, welche die Baugenehmigung beantragt, eine Garantie zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung für die primären und sekundären Erschließungskosten verlangt;
  • Bürgschaftsversicherung zur Absicherung von Zollgebühren: Mit einer solchen Versicherung können Personen, die bestimmte zollrechtliche Vorgänge durchführen, die Zollgebühren durch eine Kaution ersetzen;
  • Bürgschaftsversicherung zur Absicherung von Zahlungen: wenn die eigene Zahlungsfähigkeit gewährleistet werden soll;
  • Bürgschaftsversicherung zur Absicherung von Mietverträgen: Sie ist erforderlich, um eine Hauseigentümerin oder einen Hauseigentümer vor der Säumigkeit einer Mieterin oder eines Mieters und/oder bei Schäden zu schützen, die eine Mieterin oder ein Mieter im Mietobjekt verursacht hat
  • Bürgschaftsversicherung zur Absicherung der Rechte der Käuferin oder des Käufers beim Kauf von Gütern, welche die Verkäufer oder der Verkäufer durch Schenkung erhalten hat.