Versicherung für technische Berufe

Eine Versicherung für technische Berufe schützt Angehörige der freien Berufe in diesem Bereich vor der Haftung, die ihre Arbeit mit sich bringt, vor den damit verbundenen Hürden und den alltäglichen Zweifeln, die in Bezug auf die unterschiedlichen beruflichen Thematiken auftreten können, unabhängig davon, ob sie als Selbstständige, in einem Verbund oder in einem Unternehmen tätig sind, jedoch müssen sie ordnungsgemäß in das Berufsregister ihrer jeweiligen Kammer eingetragen und zur Ausübung ihrer Tätigkeit berechtigt sein.

Die Versicherung für Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Vermesserinnen und Vermesser und andere technische Berufe kann Folgendes umfassen:

  • Haftpflicht: Diese Deckung stellt den Ersatz der Geldbeträge sicher, welche die versicherte Person aufgrund ihrer gesetzlichen zivilrechtlichen Haftung für Schäden zahlen muss, die sie bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit fahrlässig Dritten zugefügt hat, sowie für deren Tod, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Sie kann Schäden an den geplanten Werken und die mangelnde Übereinstimmung des Werks mit dem vorgesehenen Verwendungszweck umfassen;
  • Rechtsschutz: Die Polizze umfasst die Verteidigung der Rechte der versicherten Person bei zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Meinungsverschiedenheiten mit Kundinnen und Kunden, Zulieferbetrieben und Angestellten, sowie den Widerspruch gegen Sanktionen;
  • Feuerversicherung und Sachversicherung: Diese Versicherung zahlt eine Entschädigung bei Schäden am Inventar der Berufsausübungsstätte durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, austretendes Gas oder Überschwemmung etc.;
  • Diebstahlversicherung: Sie zahlt eine Entschädigung bei Verlusten des Inventars der Berufsausübungsstätte durch Diebstahl oder Raub und für eventuelle von Dieben verursachte Schäden;
  • Tagegeld nach Unfall oder Krankheit: Damit gibt es eine finanzielle Unterstützung im Falle eines Ereignisses, welches eine vorübergehende Unfähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht;
  • Beistand: Diese Leistung sieht die Möglichkeit vor, rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr bei Problemen bürokratischer und rechtlicher Art und für den Einsatz von Fachtechnikerinnen und Fachtechnikern schnelle und qualifizierte Hilfe zu erhalten.