Versicherung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater und sonstige freie Berufe in der Verwaltung

Die Versicherung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater und sonstige freie Berufe in der Verwaltung wird mit einer Polizze angeboten, die all jenen eine flexible und individuelle Absicherung garantiert, die als Freiberuflerin oder Freiberufler als Einzelunternehmen oder auch in Kanzleien arbeiten. Diese Versicherung richtet sich auch an Personen, die ein öffentliches Amt oder ein Amt im Rechtswesen bekleiden, wie zum Beispiel Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter und Liquidatoren, Mitglieder von Aufsichtsorganen oder Mitglieder von Prüferkollegien.

Die Versicherung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater und sonstige freie Berufe in der Verwaltung kann Folgendes umfassen:

  • Haftpflicht: Hierbei handelt es sich um eine nach den gesetzlichen Bestimmungen geeignete Versicherung, welche die Erstattung von Geldbeträgen vorsieht, welche die versicherte Person aufgrund ihrer gesetzlichen zivilrechtlichen Haftung für Schäden zahlen muss, die sie Kundinnen oder Kunden während der Berufsausübung fahrlässig zugefügt hat;
  • Rechtsschutz: Die Polizze umfasst die Verteidigung der Rechte der versicherten Person bei zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Meinungsverschiedenheiten mit Kundinnen und Kunden, Zulieferbetrieben und Angestellten;
  • Feuerversicherung und Sachversicherung: Diese Versicherung zahlt eine Entschädigung bei Schäden am Inventar der Berufsausübungsstätte durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, austretendes Gas oder Überschwemmung etc.;
  • Diebstahlversicherung: Sie zahlt eine Entschädigung bei Verlusten des Inventars der Berufsausübungsstätte durch Diebstahl oder Raub und für eventuelle von Dieben verursachte Schäden;
  • Ausgaben für den Verlust einer Schlüsselkraft;
  • Tagegeld nach Unfall oder Krankheit: Damit gibt es eine finanzielle Unterstützung im Falle eines Ereignisses, welches eine vorübergehende Unfähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht;
  • Kosten für das Erscheinen vor Gericht.