Versicherung für Apothekerinnen und Apotheker

Die Versicherung für Apothekerinnen und Apotheker wird mit einer Polizze gegen mehrere Risiken bereitgestellt, die gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse von Apotheken und Reformhäusern ausgerichtet ist.

Eine Versicherung für Apothekerinnen und Apotheker kann Folgendes umfassen:

  • Haftpflicht: Sie sichert Schäden ab, die den Kundinnen und Kunden in der Apotheke oder in dem Reformhaus durch die Eigentümerin oder den Eigentümer oder durch die Angestellten zugefügt werden können, einschließlich der Risiken durch den Verkauf von selbst hergestellten galenischen Produkten oder durch die fehlerhafte Auslegung eines Rezept oder eine fehlerhafte Lagerung eines Arzneimittels;
  • Rechtsschutz: garantiert Beistand sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Streitigkeiten;
  • Feuerversicherung: Übernimmt Schäden, die an der Apotheke und dem Inventar durch Brand, austretendes Wasser durch Rohrbrüche, Witterungseinflüsse und Vandalismus entstehen;
  • Diebstahlversicherung: Sie schützt das Inventar der Apotheke bei Diebstahl und Raub, einschließlich pharmazeutische Rezepte, Geld und sonstige Werte und erstattet Schäden, die während des Diebstahls am Inventar, an den Räumlichkeiten und an den Schlössern der Apotheke entstehen;
  • Tagegeld nach Unfall oder Krankheit: Damit gibt es eine finanzielle Unterstützung im Falle eines Ereignisses, welches eine vorübergehende Unfähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht.