Familien- und Eigentumsrechtsschutzversicherung

Der Familien- und Eigentumsrechtsschutz ist eine Rechtsschutzversicherung, die alle Mitglieder des Familienhaushalts in jedem Moment des Alltags schützt.

Eine Familien- und Eigentumsrechtsschutzversicherung kommt für Anwalts- und Sachverständigenkosten, außergerichtliche Kosten, Schiedsgerichts- und Gerichtskosten in jeder Instanz auf, in denen zur Geltendmachung der eigenen Rechte ein Rechtsbeistand erforderlich ist.

Die Familienrechtsschutzversicherung kann Folgendes abdecken:

  • Zivilklagen zum Erhalt von Schadensersatz für einen erlittenen Schaden;
  • Verteidigung im Falle von Schäden, die Dritten zugefügt wurden;
  • Verteidigung in einem Strafprozess;
  • Klagen zur Geltendmachung von Verbraucherrechten (zum Beispiel gegenüber Banken, Telefongesellschaften, Reisebüros, Versicherungsgesellschaften und sonstigen Unternehmen);
  • Klagen zur Geltendmachung der eigenen Rechte gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber;
  • Widerspruch gegen verwaltungsrechtliche Sanktionen;
  • Rechtlicher Beistand im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. bei einer einvernehmlichen Trennung oder einer Unterlassungsklage);
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit zu Unrecht eingezogenen Verbrauchskosten.

Die Eigentumsrechtsschutzversicherung kann Folgendes abdecken:

  • Rechtsstreitigkeiten und Beratung in Immobilienangelegenheiten, einschließlich Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Überprüfung der Kaufverträge;
  • gerichtlicher und außergerichtlicher Beistand zum Schutz des Eigentums und des Besitzes beweglicher Sachen und von Immobilien (Nießbrauch, Dienstbarkeiten Nutzungsrechte, Wohnrecht);
  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anmietung und Räumungen zu Wohn- und gewerblichen Zwecken;
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wohneigentum und Nachbarschaftsstreitigkeiten.