Anwaltsversicherung
Die Anwaltsversicherung wird mit einer Police angeboten, mit der all denjenigen, die sowohl als Freiberufler in individueller Form als auch innerhalb von Anwaltskanzleien tätig sind, eine flexible und anpassbare Abdeckung garantiert wird. Diese Versicherung richtet sich auch an diejenigen, die gerichtliche und öffentliche Ämter innehaben, wie Konkursverwalter, Gerichtskommissäre und Insolvenzverwalter, Mitglieder einer Aufsichtsbehörde und Personen, die Positionen als Abschlussprüfer in Unternehmen innehaben.
Die Anwaltsversicherung kann Folgendes umfassen:
- Kosten für den Ausfall einer Schlüsselperson;
- Kosten für das Erscheinen vor Gericht;
- Feuer- und Sachschadenversicherung: stellt sicher, dass der Inhalt der Praxis für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Gasaustritt oder Überschwemmung usw. entschädigt wird.
- Diebstahlversicherung: ermöglicht es, für die durch Diebstahl oder Raub in der Praxis entstandenen Verluste und eventuellen Schäden eine Entschädigung zu erhalten.
- Haftpflichtversicherung: ist eine Art der Deckung, die den Bestimmungen der gültigen Vorschriften entspricht und die Entschädigung der Geldbeträge vorsieht, die der Versicherte als Zivilhaftpflichtiger nach dem Gesetz für schuldhaft verursachte Schäden an Mandanten während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zahlen muss;
- Tagegeld infolge von Unfall oder Krankheit: eine günstige Versicherung im Falle, dass etwas passiert, das zu einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit führt, die verhindert, sich um die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit zu kümmern;
- Rechtsschutz: Die Police sieht die Verteidigung des Versicherten bei zivil- oder strafrechtlichen Rechtsstreiten vor, einschließlich Streitigkeiten mit Mandanten, Lieferanten und Angestellten.